Die Eingangsrechnung - Alles Wichtige auf einen Blick
Ein Wendepunkt für die Eingangsrechnung, denn neue Gesetze und die Digitalisierung stellen Unternehmen seit 2025 vor große Veränderungen. Die E-Rechnungspflicht bringt viele dazu, ihre Prozesse rund um die Kontrolle und Archivierung neu zu denken.
Viele Firmen sind sich unsicher bei der Umstellung. Wer die gesetzlichen Anforderungen früh kennt und seine Abläufe optimiert, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern minimiert auch steuerliche Risiken.
In dieser Übersicht erfährst du kompakt und praxisnah, was jetzt wichtig ist: Von der Definition und den Voraussetzungen nach §14 UStG über die Unterschiede zwischen Papier- und digitalen Belegen bis hin zu Prüfprozessen, Automatisierung und Best Practices.
Bereite dich rechtzeitig vor und nutze die Chancen der Digitalisierung – dieser Überblick hilft dir, alle Anforderungen rund um die Eingangsrechnung sicher zu meistern.
Was ist eine Eingangsrechnung? Definition, Bedeutung & rechtliche Grundlagen
Definition und Funktion der Eingangsrechnung
Dieses Dokument ist im Geschäftsalltag der Beleg, den ein Unternehmen erhält, um eine Zahlung für eine erhaltene Ware oder Dienstleistung zu leisten. Sie dokumentiert betriebliche Ausgaben und dient als Grundlage für die Buchhaltung. Der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt hier uneingeschränkt.
Typische Beispiele sind Rechnungen für Wareneinkäufe oder externe Dienstleistungen. Das Dokument ist auch steuerlich relevant, denn ein Vorsteuerabzug ist nur bei ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen möglich. Fehlerhafte Eingangsrechnungen können zu Vorsteuerverlusten führen, was finanzielle Nachteile bedeutet.
Im Rechnungswesen unterscheidet sich die Eingangsrechnung klar von der Ausgangsrechnung, da sie die Rolle des Empfängers abbildet. Wer hier sorgfältig prüft, minimiert das Risiko von Fehlern und spart Kosten.

Steuerliche Voraussetzungen gemäß §14 UStG
Jede Eingangsrechnung muss laut §14 UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Betrag, Umsatzsteuer und Lieferdatum.
Diese Angaben sind entscheidend für den Vorsteuerabzug. Fehlen sie oder sind sie falsch, kann das Finanzamt die Erstattung der Vorsteuer verweigern. Besonders bei Kleinunternehmern oder steuerfreien Lieferungen gelten teils abweichende Vorgaben. Typische Fehler sind unvollständige Adressen oder fehlende Leistungsbeschreibungen.
Mit den Gesetzesänderungen 2025/2026 steigen die Anforderungen an die GoBD-konforme Buchführung weiter. Eine korrekte Rechnung ist also nicht nur Pflicht, sondern schützt auch vor bösen Überraschungen bei Betriebsprüfungen.
Unterschiede zu Ausgangsrechnungen & Abgrenzung
Die Eingangsrechnung unterscheidet sich grundlegend von der Ausgangsrechnung. Während die Eingangsrechnung beim Empfänger als Verbindlichkeit verbucht wird, stellt die Ausgangsrechnung für den Aussteller eine Forderung dar.
Beispiel: Kauft ein Unternehmen Waren, erhält es eine Rechnung und verbucht die Ausgabe. Verkauft es hingegen Produkte, erstellt es eine Ausgangsrechnung. Für die Umsatzsteuer zählt: Nur bei gültigen Eingangsrechnungen ist der Vorsteuerabzug möglich, während Ausgangsrechnungen die Umsatzsteuerpflicht auslösen.
Statistiken zeigen, dass etwa 20 Prozent der Vorsteuerabzüge durch fehlerhafte Eingangsrechnungen gefährdet sind. Für eine korrekte Bilanzierung ist die saubere Trennung und Prüfung beider Rechnungstypen unerlässlich. Wer mehr zu digitalen Formaten wie ZUGFeRD und XRechnung wissen möchte, findet im Beitrag zur Automatisierung von Eingangsrechnungsprozessen wertvolle Hinweise.
Eingangsrechnung in Papierform vs. digitale Belege: Formate, Unterschiede & Zukunft
Die Rechnung ist ein zentrales Dokument im Unternehmensalltag. Doch wie unterscheiden sich Papierrechnungen von digitalen Belegen? Und was verlangt das Gesetz ab 2025? Hier bekommst du einen kompakten Überblick zu Formaten, Prozessen und der Zukunft der Rechnungslegung.

Eingehende Papierrechnungen: Merkmale und Herausforderungen
Papierrechnungen sind immer noch Alltag in vielen Unternehmen. Die Rechnung kommt dann meist per Post, wird von Hand geprüft, gestempelt und in Ordnern abgelegt. Jeder Schritt kostet Zeit: vom Eingangsstempel über den Umlauf zur Freigabe bis zur Archivierung.
Papierbelege sind fehleranfällig. Sie können verloren gehen oder falsch abgelegt werden. Oft entstehen Verzögerungen durch manuelle Prüfungen und Freigaben. Hinzu kommen gesetzliche Aufbewahrungspflichten von zehn Jahren, was Platz und Ressourcen bindet.
Statistiken zeigen: 2025 arbeiten über 40 Prozent der Firmen noch mit Papierrechnungen. Das erschwert die Digitalisierung und macht Prozesse weniger effizient. Die Eingangsrechnung auf Papier ist damit sowohl ein Risikofaktor als auch ein Kostenpunkt.
Digitale Eingangsrechnungen: PDF, ZUGFeRD & XRechnung
Digitale Belege wie PDF, ZUGFeRD und XRechnung bieten entscheidende Vorteile gegenüber Papier. Die Rechnung im PDF-Format ist weit verbreitet, jedoch oft nicht strukturiert genug für automatische Verarbeitung. ZUGFeRD setzt hier an: Das Hybridformat kombiniert ein lesbares PDF mit eingebetteten strukturierten Daten, was den automatischen Import in Buchhaltungssoftware ermöglicht.
XRechnung ist der Standard für elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor und ab 2025/2026 verpflichtend für viele Unternehmen. Beide Formate erfüllen hohe Anforderungen an Authentizität, Unversehrtheit und Lesbarkeit. Die elektronische Rechnung kann automatisiert verarbeitet, geprüft und archiviert werden. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erhöht die Transparenz.
Ein ausführlicher Überblick zu den Formaten und ihren Vorteilen findet sich im Beitrag zu ZUGFeRD & XRechnung. Hier erfährst du, wie moderne Software diese Standards integriert und wie digitale Archivierung GoBD-konform gelingt.
Digitale Eingangsrechnung bedeutet auch: Elektronische Archivierung ersetzt den physischen Aktenordner. So lassen sich Rechnungen schneller finden, rechtssicher speichern und bei Bedarf revisionssicher vorlegen.
Zukunft der Eingangsrechnung: E-Rechnungspflicht ab 2025/2026
Seit 2025 ist die elektronische Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Das bedeutet: Unternehmen müssen ihre Prozesse und Systeme anpassen. Wer jetzt umstellt, profitiert frühzeitig von automatisierter Verarbeitung, Zeitersparnis und höherer Nachvollziehbarkeit.
Die Anforderungen steigen: Rechnungsdaten müssen maschinenlesbar, unveränderbar und digital archiviert werden. Moderne Softwarelösungen ermöglichen die Integration in bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Das Personal sollte geschult werden, um Fehler zu vermeiden.
Prognosen zeigen: Bis 2027 werden über 80 Prozent der Unternehmen die Eingangsrechnung vollständig digitalisieren. Damit entsteht ein klarer Wettbewerbsvorteil durch mehr Effizienz, Sicherheit und Compliance.
Pflichtangaben & Sonderfälle: So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen
Die Eingangsrechnung ist ein zentrales Dokument in jedem Unternehmen und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Wer die Anforderungen kennt, stellt sicher, dass alle Rechnungen steuerlich anerkannt werden und das Unternehmen vor unnötigen Risiken geschützt ist.

Pflichtangaben auf der Eingangsrechnung nach §14 UStG
Für die steuerliche Anerkennung müssen laut §14 UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Dazu zählen Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die genaue Leistungsbeschreibung, das Entgelt sowie der Umsatzsteuerbetrag und das Lieferdatum.
Eine korrekte Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Fehlen Angaben, droht der Verlust des Vorsteueranspruchs. Besonders bei digitalen Rechnungen wie PDF, ZUGFeRD oder XRechnung ist die GoBD-Konformität entscheidend. Während Papierrechnungen meist manuell geprüft und abgelegt werden, ermöglichen digitale Formate wie GoBD-konforme Buchhaltungsautomatisierung eine automatisierte Verarbeitung und Archivierung. ZUGFeRD kombiniert dabei das PDF mit strukturierten XML-Daten, XRechnung ist für B2B und öffentliche Auftraggeber ab 2025/2026 Pflicht. Typische Fehler sind fehlende Rechnungsnummern oder unklare Leistungsbeschreibungen.
Checkliste Pflichtangaben:
|
Pflichtangabe |
Beispiel |
|---|---|
|
Name, Anschrift |
Max Mustermann GmbH |
|
Steuernummer/USt-ID |
DE123456789 |
|
Rechnungsnummer |
2026-00123 |
|
Datum |
12.01.2026 |
|
Leistungsbeschreibung |
IT-Dienstleistung |
|
Entgelt, USt, Lieferdatum |
1.000 €, 190 €, 10.01.2026 |
Kleinbetragsrechnungen & vereinfachte Anforderungen
Eine Eingangsrechnung bis 250 € gilt als Kleinbetragsrechnung. Hier sind die Anforderungen vereinfacht: Es reichen Name und Anschrift des Lieferanten, das Ausstellungsdatum, Art und Menge der gelieferten Gegenstände beziehungsweise Dienstleistung, das Entgelt sowie der Steuersatz oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung.
Typische Beispiele sind Tankquittungen oder Bewirtungsbelege. Auch bei Kleinbeträgen ist auf Vollständigkeit zu achten, da sonst der Vorsteuerabzug gefährdet ist. Laut §33 UStDV dürfen Angaben wie Empfängeradresse oder Rechnungsnummer entfallen, allerdings empfiehlt sich eine standardisierte Prüfung aller Belege. Etwa 60 Prozent aller Belege in Unternehmen sind Kleinbetragsrechnungen. Fehler wie unklare Leistungsbeschreibungen oder fehlende Steuersätze können zu Problemen bei der Betriebsprüfung führen.
Besondere Fälle: Steuerfreie Lieferungen, Reiseleistungen, Differenzbesteuerung
Für manche Rechnungen gelten Sonderregeln. Bei steuerfreien Umsätzen muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung und deren Begründung enthalten. Bei Reiseleistungen nach §25 UStG ist ein entsprechender Vermerk erforderlich, ebenso bei der Differenzbesteuerung gemäß §25a UStG, wie sie etwa im Gebrauchtwagenhandel oder bei Reisebüros vorkommt.
Fehlen diese Zusatzangaben, kann das steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Beispiele sind Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen an Endkunden im Gebrauchtwarenhandel. Für jede dieser Varianten gelten besondere Formvorschriften, die in der Praxis oft übersehen werden. Wer sich unsicher ist, sollte Rücksprache mit dem Steuerberater halten.
Was tun bei fehlerhaften Eingangsrechnungen?
Stellt man bei einem Beleg Fehler fest, ist der Empfänger verpflichtet, die Korrektur anzufordern. Ohne vollständige und korrekte Rechnung darf keine Zahlung und kein Vorsteuerabzug erfolgen, sonst drohen finanzielle Risiken. Ein Mustertext für die Korrekturanfrage kann helfen, den Prozess zu standardisieren. Rund zehn Prozent aller Vorsteuerkorrekturen entstehen durch fehlerhafte Eingangsrechnungen. Es lohnt sich, hier besonders sorgfältig vorzugehen und alle Rechnungen vor der Zahlung zu prüfen.
Prüfprozess & Buchung von Eingangsrechnungen: Schritt für Schritt
Die effiziente Bearbeitung einer Eingangsrechnung ist ein zentraler Bestandteil moderner Buchhaltungsprozesse. Fehler im Ablauf führen oft zu Verzögerungen, unnötigen Kosten oder sogar zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Ein strukturierter Prüf- und Buchungsprozess sorgt für Sicherheit, Transparenz und Compliance im Unternehmen.

Eingangsrechnung prüfen: Sachlich, rechnerisch, rechtlich
Die sachliche Prüfung stellt sicher, dass die Lieferung oder Dienstleistung mit der Bestellung übereinstimmt. Hier wird abgeglichen, ob Menge, Artikel und Preise korrekt sind. Im nächsten Schritt folgt die rechnerische Kontrolle: Stimmen Bruttopreise, Steuersätze und Summen? Auch Rundungsdifferenzen werden geprüft.
Rechtlich ist vor allem die Vollständigkeit der Pflichtangaben nach §14 UStG entscheidend. Fehlen Angaben wie Rechnungsnummer, Steuernummer oder Leistungsdatum, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Typische Fehlerquellen sind unklare Leistungsbeschreibungen oder fehlende Anschriften.
Checkliste Prüfprozess:
-
Bestellung und Lieferschein abgleichen
-
Beträge und Steuersätze kontrollieren
-
Pflichtangaben nach §14 UStG prüfen
-
Beleg auf Lesbarkeit und Unversehrtheit prüfen
Durch den Einsatz digitaler Tools kann die Fehlerquote bei der Eingangsrechnung um bis zu 30 Prozent reduziert werden.
Buchung und Ablage: So funktioniert die korrekte Verbuchung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eingangsrechnung im Buchhaltungssystem verbucht. Der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ bleibt dabei zentral. Die Rechnung wird auf das richtige Sachkonto (z.B. Wareneingang, Dienstleistungen, Vorsteuer) gebucht.
Es gibt klare Unterschiede zwischen Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung: Während die Eingangsrechnung eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten darstellt, bildet die Ausgangsrechnung eine Forderung gegenüber dem Kunden ab.
Typische Buchungssätze:
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Vorgang |
Konto Soll |
Konto Haben |
|---|---|---|
|
Wareneingang |
Wareneingang |
Verbindlichkeiten |
|
Dienstleistungen |
Aufwand |
Verbindlichkeiten |
Die Ablage erfolgt GoBD-konform, entweder elektronisch oder in Papierform. Für beide Varianten gilt die 10-jährige Aufbewahrungspflicht. Fehler bei der Verbuchung der Eingangsrechnung können zu Nachteilen bei der Betriebsprüfung führen.
Automatisierung und Workflow-Optimierung für Eingangsrechnungen
Automatisierte Workflows steigern die Effizienz beim Umgang mit Belegen erheblich. Durch digitale Lösungen lassen sich wiederkehrende Aufgaben wie Prüfung, Freigabe und Buchung deutlich schneller erledigen. Moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht die Integration von KI-gestützter Datenextraktion, automatische Prüfprozesse und digitale Freigaben.
Vorteile automatisierter Workflows:
-
Zeitersparnis bis zu 50 Prozent
-
Transparenz im Freigabeprozess
-
Reduzierung manueller Fehler
Die Auswahl der richtigen Software ist entscheidend. Die Automatisierung im Rechnungswesen bietet einen Überblick, wie Unternehmen ihre Prozesse zukunftssicher aufstellen können.
filehub: Automatisierung von Eingangsrechnungsprozessen
filehub ist eine spezialisierte Plattform, die den kompletten Workflow rund um die Eingangsrechnung automatisiert. Rechnungen werden aus E-Mail-Postfächern, Webportalen oder Cloud-Speichern automatisch abgerufen, verarbeitet und an die Buchhaltung übergeben.
Die Integration mit gängiger Buchhaltungssoftware gelingt ohne Programmieraufwand. Die Speicherung erfolgt DSGVO-konform in deutschen Rechenzentren. Ein Praxisbeispiel: Die Rechnung wird automatisiert archiviert, geprüft und an den zuständigen Mitarbeiter zur Freigabe weitergeleitet.
filehub reduziert Fehler, spart Zeit und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine kostenlose Testphase und flexible Preisgestaltung erleichtern den Einstieg.
Digitale Archivierung & Aufbewahrungspflichten: So bleiben Sie rechtssicher
Die digitale Archivierung ist ein zentraler Bestandteil jedes modernen Rechnungswesens. Gerade bei der Eingangsrechnung gelten strenge gesetzliche Vorgaben, damit Unternehmen steuerlich auf der sicheren Seite bleiben. Wer die Anforderungen kennt und umsetzt, schützt sich vor Risiken und spart langfristig Zeit und Kosten.
GoBD-konforme Archivierung von Eingangsrechnungen
Für jede Eingangsrechnung gelten die GoBD, die eine revisionssichere, unveränderbare und nachvollziehbare Archivierung fordern. Elektronische Belege müssen ebenso wie Papierdokumente lesbar und jederzeit verfügbar sein. Typische Formate sind PDF/A, ZUGFeRD und XRechnung. Wichtig ist, dass jede Änderung dokumentiert wird und der Originalzustand erhalten bleibt.
Bei Betriebsprüfungen verlangt das Finanzamt einen lückenlosen Nachweis. Fehler bei der Archivierung führen schnell zu Schätzungen oder sogar Steuer-Nachteilen. Laut Statistik riskieren 25 Prozent der Unternehmen Bußgelder wegen mangelhafter Archivierung.
Praktische Tipps:
-
Nutze ausschließlich zulässige Archivierungsformate.
-
Halte alle Bearbeitungsschritte nachvollziehbar fest.
-
Prüfe regelmäßig die Lesbarkeit der digitalen Belege.
Detaillierte Anforderungen findest Du in diesem GoBD-konforme Archivierung von Eingangsrechnungen-Beitrag.
Aufbewahrungsfristen und -orte: Das müssen Sie beachten
Für jede Rechnung gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beleg digital oder in Papierform vorliegt. Entscheidend ist, dass der Aufbewahrungsort den Zugriff innerhalb Deutschlands gewährleistet und die Daten jederzeit abrufbar sind.
Elektronische Rechnungen müssen nicht zusätzlich ausgedruckt werden. Moderne Archivierungslösungen bieten oft automatische Erinnerungen an Fristabläufe und revisionssichere Speicherung.
Checkliste für die Aufbewahrung:
-
Prüfe, ob alle Rechnungen vollzählig archiviert sind.
-
Stelle sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben.
-
Bereite Dich auf Betriebsprüfungen durch regelmäßige Stichproben vor.
Ein Versäumnis der Frist kann zu hohen Bußgeldern führen. Deshalb empfiehlt sich eine digitale Lösung, die Fristen und Zugriffsrechte automatisch überwacht.
Datenschutz und Sicherheit bei digitalen Eingangsrechnungen
Datenschutz ist bei der Eingangsrechnung ein Muss. Die DSGVO schreibt vor, wie Rechnungsdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Verschlüsselung, Zugriffsmanagement und regelmäßige Löschkonzepte sind Pflicht. Besonders bei Cloud-Lösungen ist es wichtig, auf einen Serverstandort in Deutschland zu achten.
Ein Beispiel: Plattformen wie filehub speichern Rechnungsdaten DSGVO-konform in deutschen Rechenzentren und bieten C5-Zertifizierung für höchste Sicherheit. Moderne Tools dokumentieren alle Zugriffe und unterstützen regelmäßige Audits.
Tipps für mehr Sicherheit:
-
Verschlüssele jede Eingangsrechnung ab dem Eingang.
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Definiere klare Zugriffsrechte und dokumentiere alle Änderungen.
-
Führe regelmäßige IT-Sicherheitsaudits durch.
Weitere digitale Best Practices für Finanzabteilungen findest Du in den Digitale Lösungen für Finanzprozesse.
Best Practices & Tipps für effiziente Eingangsrechnungsprozesse 2026
Effiziente Prozesse rund um die Eingangsrechnung sind 2026 ein echter Erfolgsfaktor. Unternehmen, die ihre Abläufe kontinuierlich optimieren, sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern minimieren auch Risiken bei der Buchhaltung und im Steuerrecht. Mit klaren Workflows, smarten Tools und regelmäßiger Schulung lässt sich der Rechnungsprozess nachhaltig verbessern.
Prozessoptimierung: Von der Erfassung bis zur Bezahlung
Ein durchgängiger, digitaler Workflow ist heute mehr Pflicht als Kür. Standardisierte Prozesse helfen, Fehler zu vermeiden und beschleunigen die Bearbeitung. Automatisierte Workflows übernehmen wiederkehrende Aufgaben wie das Auslesen von Rechnungsdaten oder die Weiterleitung an Verantwortliche.
Digitale Freigabeprozesse, etwa mit elektronischer Unterschrift, sorgen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Dashboards und Monitoring-Tools machen Engpässe sichtbar. Unternehmen, die auf Integration mit Buchhaltungssoftware setzen, können Eingangsrechnungen direkt aus E-Mail, Webportal oder Cloud automatisch ins ERP übernehmen – das spart bis zu 30% Bearbeitungskosten.
Fehlervermeidung und Compliance sichern
Die häufigste Fehlerquelle bei ist mangelndes Wissen über gesetzliche Anforderungen. Deshalb lohnt sich die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden. Eine gut dokumentierte Prozesskette mit klaren Zuständigkeiten verhindert, dass Rechnungen verloren gehen oder nicht geprüft werden.
Checklisten und digitale Prüfmechanismen helfen, Fehler wie fehlende Pflichtangaben oder doppelte Zahlungen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit Steuerberater und IT-Abteilung ist unerlässlich, um technische und rechtliche Anforderungen laufend zu erfüllen. Wer alle Schritte dokumentiert, ist auch bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite.
Trends 2026: Digitalisierung, KI & Automatisierung im Rechnungswesen
Die Zukunft der Eingangsrechnung ist digital und intelligent. KI-basierte Tools erkennen und extrahieren Rechnungsdaten automatisch, ordnen sie den richtigen Buchungskonten zu und stoßen Freigaben in Echtzeit an. Innovative Integrationen mit ERP, DMS und Banking sorgen für einen nahtlosen Datenfluss.
Predictive Analytics ermöglicht Prognosen über Zahlungsflüsse oder Engpässe. Unternehmen, die frühzeitig auf Digitalisierung setzen, verschaffen sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Wer sich über die E-Rechnungspflicht ab 2025 informiert, bleibt auch bei künftigen Gesetzesänderungen handlungsfähig und compliant.
Du hast jetzt einen kompakten Überblick bekommen, worauf es bei Eingangsrechnungen 2026 wirklich ankommt – von den neuen gesetzlichen Vorgaben bis hin zu den Chancen der Digitalisierung. Wenn Du Deine Rechnungsprozesse effizienter, sicherer und zukunftsfähig gestalten willst, lohnt sich ein Blick auf die Möglichkeiten moderner Automatisierung. Mit filehub kannst Du wiederkehrende Aufgaben einfach digitalisieren und Deine Buchhaltung spürbar entlasten – ganz ohne Programmierkenntnisse und immer DSGVO-konform. Probier es doch einfach selbst aus und entdecke, wie viel Zeit und Nerven Du sparen kannst: filehub.one jetzt kostenlos testen